Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Elektrizitätsversorgung 2021 – fakultatives Referendum
Seit Jahren schliessen die bernischen Gemeinden mit der BKW Energie AG oder einem anderen Energieversorgungsunternehmen (EVU) Konzessionsverträge ab und erheben Konzessionsabgaben für die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes durch das EVU. Diese Abgabe wird vom EVU den Stromkonsumenten unter dem Titel „Abgabe an Gemeinde“ in Rechnung gestellt.
Lange Zeit war nicht klar, ob die Gemeinde für diese Konzessionsabgabe eine Rechtsgrundlage braucht oder ob der öffentlich-rechtliche Konzessionsvertrag ausreicht. Viele Gemeinden haben sich auf den Abschluss des Konzessionsvertrages beschränkt und verfügen über keine reglementarische Grundlage. Dies gilt auch für die Gemeinde Oberthal.
Laut einem Bundesgerichtsentscheid ist nun bekannt, dass Konzessionsverträge zwischen der Gemeinde und dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen einer genügenden rechtlichen Grundlage bedürfen, damit den Endverbrauchern diese Abgabe „überwälzt“ werden kann. Die Fakturierung dieser Abgabe durch das EVU erfolgt gestützt auf das Stromversorgungsgesetz.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Rechtsgrundlage geschaffen und das entsprechende Reglement genehmigt. Der Beschluss des Gemeinderates unterliegt gestützt auf Art. 33 der Gemeindeordnung der Referendumsmöglichkeit (siehe Publikation im Anzeiger Konolfingen vom 10. und 17. Dezember 2020).