Diverses

Teilrevision Ortsplanung – öffentliches Mitwirkungsverfahren

Öffentliche Mitwirkungsauflage
Teilrevision Ortsplanung: Änderung Baureglement BMBV und Zonenpläne Gewässerräume

Der Gemeinderat Oberthal bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision Ortsplanung mit der Anpassung des Baureglements an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen des Kantons Bern (BMBV) und dem Erlass der Zonenpläne Gewässerräume zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Folgende Unterlagen zur Teilrevision Ortsplanung liegen vom 22. Mai 2020 bis und mit 22. Juni 2020 in der Gemeindeverwaltung Oberthal oder auf der Webseite der Gemeinde www.oberthal.ch öffentlich zur Einsichtnahme auf:

– Zonenpläne Gewässerräume:
   Zonenplan 1 / Zonenplan 2 / Zonenplan 3
Änderung Baureglement
Erläuterungsbericht (informativ)

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Oberthal, Känelthal 58a, 3531 Oberthal, zu richten.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Interesse und für die aktive Mitarbeit.