Diverses

Überbauungsordnung Möschberg-West

Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

 Der Gemeinderat Oberthal bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung (BauV) die Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Einsprachen aus der ersten Auflage bleiben aufrechterhalten und behalten ihre Gültigkeit. Es können nur noch Einsprachen gegen die Änderungen eingereicht werden. Die Änderungen sind in den Unterlagen gelb und blau markiert.

Die Auflageakten können während 30 Tagen vom 9. Januar bis 10. Februar 2025 in Papierform bei der
– Gemeindeverwaltung Oberthal und 
– Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten eingesehen werden. 

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Oberthal schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Auflageakten:
Plan (Stand 18.11.2024)
Überbauungsvorschrift (Stand 18.11.2024)
– Erläuterungsbericht (Stand 18.11.2024)